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   BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64   

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BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64 (https://dejure.org/1964,5581)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 (https://dejure.org/1964,5581)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1964 - 2 StR 71/64 (https://dejure.org/1964,5581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie von etwa 5000 Zigeunern, die im Rahmen mehrerer 'Aussiedlungsaktionen' aus dem Ghetto und der näheren Umgebung von Lodz ins KL Chelmno verschleppt und in 'Gaswagen' vernichtet wurden

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Paradigmenwechsel bei der Strafverfolgung des Personals in den deutschen Vernichtungslagern? (StA Thilo Kurz; ZIS 2013, 122-129)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.10.1963 - 2 StR 269/63

    Erschiessung jüdischer Männer, Frauen und Kinder und partisanenverdächtiger

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Die Bedenken, die in diesem Zusammenhang insbesondere die Revision des Angeklagten He. gegen die Rechtswirksamkeit und damit gegen die Anwendbarkeit des § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5. Dezember 1939 (RGBl I 2378) erhebt, werden nicht geteilt, was der Senat bereits in seinem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 2. Oktober 1963 - 2 StR 269/63 - zum Ausdruck gebracht hat.

    Zu dem Einwand, der Ministerrat für die Reichsverteidigung habe mit der Verordnung gegen die Gewaltverbrecher die ihm durch den Erlaß vom 30. August 1939 erteilten Befugnisse überschritten, und aus diesem Grunde entbehre jene Verordnung der rechtlichen Wirksamkeit, hat der Senat schon in dem Urteil vom 2. Oktober 1963 - 2 StR 269/63 - Stellung genommen und des näheren dargelegt, daß die Worte "zur einheitlichen Leitung der Verwaltung und Wirtschaft" nicht in dem einschränkenden Sinne gemeint waren und verstanden worden sind, den ihnen die Revision beilegen will.

    Hieran hat er in dem Urteil vom 2. Oktober 1963 - 2 StR 269/63 - festgehalten und dabei im wesentlichen die Gesichtspunkte erörtert, die, ebenso wie die Revision des damaligen Angeklagten, nunmehr die Revision des Angeklagten Heukelbach geltend macht.

    Zu dem, was die Revision des Angeklagten He. sonst noch zu der nach ihrer Ansicht fehlenden Wirksamkeit des § 4 a.a.O. vorbringt, braucht nicht erneut Stellung genommen zu werden; insoweit genügt es, auf die Ausführungen in dem Urteil des Senats vom 2. Oktober 1963 - 2 StR 269/63 - zu verweisen.

  • RG, 10.12.1940 - 4 D 530/40

    1. Die Verjährungsfrist für den Versuch eines Verbrechens, das mit Todesstrafe

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Insbesondere läßt sich den zahlreichen Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft, nicht entnehmen, daß darin eine von der Entscheidung RGSt 75, 52 abweichende Meinung über die Tragweite des § 4 a.a.O. zum Ausdruck komme.

    Dafür, daß zugleich der Anwendungsbereich des § 4 a.a.O. habe entsprechend eingeengt werden sollen, fehlt jeder Anhalt; im Gegensatz zu RGSt 75, 52 ging es hier nicht um die Anwendung dieser Vorschrift.

    Im übrigen wäre, wenn eine solche Beschränkung hinsichtlich des § 4 a.a.O. hätte ausgesprochen werden sollen, wie sie die Revision des Angeklagten He. der zuvor angeführten, allgemein gehaltenen Wendung glaubt entnehmen zu können, eine Anrufung des Großen Senats für Strafsachen gerade durch die beiden Senate geboten gewesen, welche die Urteile RGSt 75, 110 und 75, 293 erlassen haben; denn sie wären damit von der zuvor in RGSt 75, 52 vertretenen Rechtsansicht abgewich.

    Daß der Große Senat für Strafsachen nicht angegangen wurde, ist mit ein Zeichen dafür, daß jene Senate sich mit ihren Entscheidungen nicht im Gegensatz zu RGSt 75, 52 haben setzen wollen und auch nicht gesetzt haben.

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Diese Tatsache hatte den V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs veranlaßt, in BGHZ 5, 76, 94 ff [BGH 08.02.1952 - V ZR 6/50] bereits die "Verordnung des Führers und Reichskanzlers zur Durchführung des Vierjahresplanes" vom 18. Oktober 1936 (RGBl I 887) als rechtsgültig anzusehen und zu behandeln.

    Unrichtig ist ihre Behauptung, der Bundesgerichtshof habe in BGHSt 5, 230 den Zeitpunkt für die "Gesetzgebungsbefugnis" Hitlers wesentlich später angenommen, als es in BGHZ 5, 76 geschehen sei.

    Vielmehr macht im Zusammenhang mit den Übrigen Urteilsausführungen der Hinweis auf BGHZ 5, 76 gerade die Übereinstimmung in der Auffassung der beiden Senate deutlich, so daß von einem, wie die Revision meint, verfehlten Zitat keine Rede sein kann.

  • BGH, 29.12.1953 - 4 ARs 47/53
    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Die Herbeiführung jenes Beschlusses war, wie schon in BGHSt 5, 230, 232 [BGH 29.12.1953 - 4 ARs 47/53] gesagt ist, eine im Hinblick auf die formelle Wirksamkeit sog. Führererlasse überflüssige Maßnahme; denn Hitlers umfassende Staatsgewalt war längst anerkannt, und zwar nicht erst damals, sondern weit früher und jedenfalls zu der hier maßgeblichen Zeit des Kriegsbeginns.

    Unrichtig ist ihre Behauptung, der Bundesgerichtshof habe in BGHSt 5, 230 den Zeitpunkt für die "Gesetzgebungsbefugnis" Hitlers wesentlich später angenommen, als es in BGHZ 5, 76 geschehen sei.

    Daß in BGHSt 5, 230 auf das Jahr 1943 abgestellt ist, beruht ersichtlich darauf, daß Gegenstand dieser Entscheidung die Frage der Wirksamkeit des "Fuhrererlasses" vom 19. Mai 1943 (RGBl I 315) war.

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Hier war aber eine Erweiterung dieses Strafrahmens nach unten dadurch gegeben, daß allen Angeklagten ein Verbotsirrtum zugebilligt worden ist, der als ein vermeidbarer Irrtum allerdings nicht zur Straffreiheit führen konnte, es aber erlaubte, die Strafen nochmals nach Versuchsgrundsätzen zu mildern (BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].

    Es hatte den Angeklagten einen - vermeidbaren - Verbotsirrtum zugebilligt und hatte damit einen Strafrahmen zur Verfügung, bei dem infolge der Möglichkeit doppelter Milderung nach § 44 StGB - einmal durch die Verweisung des § 49 Abs. 2 StGB auf diese Vorschrift, zum ändern durch die Annahme des vermeidbaren Verbotsirrtums (BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] - die Mindeststrafe neun Monate Zuchthaus betrug.

  • RG, 03.02.1941 - 3 D 9/41

    Zum Tatbestande des § 1 Abs. 2 VO. geg. Gewaltverbrecher gehört nicht, daß die

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Allein mit den Voraussetzungen des § 1 a.a.O. befassen sich auch die Entscheidungen RGSt 75, 110 und 75, 293.

    Im übrigen wäre, wenn eine solche Beschränkung hinsichtlich des § 4 a.a.O. hätte ausgesprochen werden sollen, wie sie die Revision des Angeklagten He. der zuvor angeführten, allgemein gehaltenen Wendung glaubt entnehmen zu können, eine Anrufung des Großen Senats für Strafsachen gerade durch die beiden Senate geboten gewesen, welche die Urteile RGSt 75, 110 und 75, 293 erlassen haben; denn sie wären damit von der zuvor in RGSt 75, 52 vertretenen Rechtsansicht abgewich.

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Das war erforderlich, weil, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, so schon in BGHSt 1, 219, 222 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 129/51], zum Ausdruck gebracht hat, der Richter Schuldspruch und Strafe nicht auf eine unsichere Gesamtvorstellung sondern nur auf bestimmte Tatsachen stützen darf, von deren wirklichem Geschehen er überzeugt ist.
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Mit seiner Würdigung befindet sich das Schwurgericht auch nicht im Gegensatz zu den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe in der Entscheidung BGHSt 18, 87 aufgestellten Grundsätzen.
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 498/63

    Mitwirkung an Massenerschießungen jüdischer Einwohner - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Im übrigen ist, wie aus der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1964 - 1 StR 498/63 - hervorgeht, in jenem schwurgerichtlichen Urteil über das, was die Revision des Angeklagten He. anführt, hinaus festgestellt worden, daß für die beiden - dort - Angeklagten die Angst um ihr eigenes Leben der entscheidende Beweggrund für ihre Mitwirkung war und daß beide nach besten Kräften Möglichkeiten erwogen haben, dem Befehl aus dem Wege zu gehen.
  • RG, 05.06.1917 - V 354/17

    Darf die unbeglaubigte deutsche Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks

    Auszug aus BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64
    Da die Übersetzungen den Beglaubigungsvermerk eines beeidigten Gerichtsdolmetschers tragen, dessen Unterschrift zudem gerichtlich beglaubigt ist, konnten sie verlesen werden, ohne daß ihre Richtigkeit in der Hauptverhandlung, sei es durch den Dolmetscher, sei es auf andere Weise, nochmals festgestellt zu werden brauchte (vgl. RGSt 51, 93).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

  • BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai,

  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63

    Rechtsmittel

  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Der Bundesgerichtshof hat diese bereits in mehreren Entscheidungen (vgl. Urteil vom 2.10.1963 - 2 StR 269/63 ; Urteil vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 und die dort zitierten Entscheidungen) eingehend begründet.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Einwendungen gegen diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat für unbegründet erklärt (Urteil vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 ).
  • LG Düsseldorf, 03.09.1965 - 8 I Ks 2/64

    Treblinka-Prozess

    Der Bundesgerichtshof - 2 StR 71/64 - hat unter B.II. seines Urteils vom 25.November 1964 in der Strafsache gegen Laabs und andere hinsichtlich dieser sachlichrechtlichen Würdigung durch das Schwurgericht in Bonn keine Bedenken erhoben.

    Das gleiche muss auch für den seit dem 29.5.1943 geänderten § 49 StGB gelten, zumal diese Vorschrift nach wie vor geltendes Recht ist und zumal sie ausserdem mit den Regelungen in den Strafgesetzbüchern anderer demokratischer Länder, so zum Beispiel dem der Schweiz, übereinstimmt (vergleiche zu dieser Frage das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - unter A.I.d. a.E.).

    Der vermeidbare Verbotsirrtum bei einer Beihilfe zum Mord gestattet es also sogar, die in § 44 Absatz 2 StGB vorgesehene Mindeststrafe von drei Jahren Zuchthaus zu unterschreiten (vgl. dazu BGHSt 2, 194, 209 bis 211 und das Urteil des BGH vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 -, unter C.II.4. sowie das Urteil des BGH vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 -, unter B.II.2.b.).

  • LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64

    Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter

    Dass diese Verordnung rechtswirksam erlassen worden ist, § 4 den angegebenen Inhalt hat, kein typisch nationalsozialistisches Gedankengut enthält und deshalb auch heute anwendbar ist, hat der BGH in langjähriger Rechtsprechung dargelegt (vgl. BGH in NJW 1962, 2209; 1955, 31; L/M Nr. 28 zu § 49 StGB; zuletzt nochmals ausführlich in seiner Entscheidung vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 1.6.1965 - 2 BvR 774/64 - eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Anwendung des § 4 Gewaltverbrecherverordnung in dem Urteil des BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - richtete, nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie offensichtlich unbegründet war.

    b. Die Verurteilung des Angeklagten Kaiser in seinem Spruchkammerverfahren schliesst eine Strafverfolgung gegen ihn nicht aus, da dieses Verfahren lediglich seine Zugehörigkeit zur SS betraf und keinen Verbrauch der Strafklage herbeiführte (vgl. BGHSt 3, 110, 113; BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 -).

    Die Bescheide der Spruchkammerinstanzen bewirken keinen Verbrauch der Strafklage (vgl. BGHSt 3, 110, 113; 6, 176; BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 ).

    Dieser Irrtum konnte, da vermeidbar, nicht zur Straffreiheit führen, erlaubte es aber, die Strafen nochmals nach Versuchsgrundsätzen zu mildern (vgl. BGHSt 2, 194, 209; BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 ).

  • LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65

    Tötung von insgesamt mindestens 145.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern,

    Vor allem aber verstiess er gegen die elementarsten, von allen Kulturvölkern anerkannten Grundsätze über die Menschenwürde und konnte als blosser Missbrauch staatlicher Machtfülle und wegen seiner verbrecherischen Zielsetzung niemals gültiges Recht schaffen (BGHSt 2, 177; 5, 230, 233 und BGH 2 StR 71/64, Urteil vom 25.11.1964 ).

    Aber schon durch seine Zugehörigkeit und seine Mitwirkung im Sonderkommando, das eigens für die Ausrottung der jüdischen Bevölkerung Polens und gewisser anderer nach der Behauptung der nationalsozialistischen Machthaber lebensunwerter Bevölkerungsgruppen gebildet worden war, hat er bei der Tötung der Opfer Hilfe geleistet (vgl. Urteil des BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - im sogenannten Bonner Kulmhofverfahren.

    Die Anwendbarkeit des § 47 MStGB hängt zwar von einer solchen Belehrung über die Möglichkeit der Befehlsverweigerung nicht ab (BGH 2 StR 71/64, Urteil vom 25.11.1964 ).

    Gegen die Anwendung des § 4 der Gewaltverbrecherverordnung bestehen keine Bedenken, wie der BGH in seinen Urteilen in NJW 1962, 2209 und in 2 StR 71/64 vom 25.November 1964 eingehend dargelegt hat.

    Da der Angeklagte sich in einem - vermeidbaren - Verbotsirrtum über die Verbindlichkeit der ihm erteilten Befehle befand, konnte die Mindeststrafe von drei Jahren Zuchthaus nach den Grundsätzen über die Bestrafung des Versuchs gemäss § 44 Abs. 3 StGB nochmals bis auf ein Viertel ermässigt werden, d.h. bis auf neun Monate Zuchthaus (vgl. BGHSt 2, 194, 209 und BGH 2 StR 71/64, Urteil vom 25.11.1964 ).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    a) Dieser Führerbefehl, der die "Endlösung" anordnete, stellte einen geheimgehaltenen Erlass dar, der schon der äusseren Gesetzesform entbehrte (vgl. BGHSt 5, 233; BGH, Urteil vom 08.11.1956 - 4 StR 359/56 - m.w.N.; BGH, Urteil vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 -).

    Deshalb stellten die einzelnen, auf diese eine Willensbetätigung zurückgehenden und von den Selbstschutzangehörigen in Nowopetrowka durchgeführten Tötungen rechtlich eine Handlung im Sinne einer gleichartigen Tateinheit gem. §§ 73 StGB a.F., 52 StGB n.F. dar (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 -).

    Wie der BGH ferner im Urteil vom 25.11.1964 (2 StR 71/64 ) ausgeführt hat, hängt die Anwendbarkeit der Vorschriften nicht davon ab, ob der Angeklagte - was nicht geschehen ist - über die Möglichkeit der Befehlsverweigerung belehrt worden ist.

    Dass die Gewaltverbrecherverordnung rechtsgültig war und insbesondere nicht gegen Art. 104 Abs. 1 GG verstösst, ist ständige Rechtsprechung des BGH, der das Schwurgericht beitritt (vgl. BGH Urteil vom 15.06.1962 - 2 StR 531/61 -, vom 02.10.1963 - 2 StR 269/63 -, vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - und vom 05.04.1973 - 2 StR 427/70 -, BGH NJW 62, 2209); eine gegen die Entscheidung des BGH vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 - gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nach § 93a Abs. 3 BVerfGG als offensichtlich unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 01.06.1965 - 2 BvR 774/64).

  • LG Hagen, 20.12.1966 - 11 Ks 1/64

    Sobibor-Prozess

    Die dagegen mehrfach erhobenen Einwände sind unbegründet (vgl. eingehend BGH, 2.Strafsenat, Urteil vom 25.11.1964, 2 StR 71/64 ).

    Mithin stellten die einzelnen, auf diese eine Willensbetätigung zurückgehende und u.a. von den Angehörigen des Sonderkommandos Sobibor vom Frühjahr 1942 bis zum Herbst 1943 durchgeführten Massentötungen von mindestens 150000 Personen rechtlich eine Handlung im Sinne einer gleichartigen Tateinheit gemäss § 73 StGB dar (vgl. BGH vom 25.11.1964 in 2 StR 71/64 ).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Konkret heißt es in einem zu dem Vernichtungslager C. ergangenen Urteil vom 25. November 1964 (BGH, Urteil vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 -, https://....nl):.
  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Diese Erwägungen entsprechen den Grundsätzen der Rechtsprechung, wie sie in den Urteilen des BGH vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64-, S.18/19 , zitiert bei Hanack, JZ 1967, 330, vom 11.Dezember 1964 - 2 StR 121/64, S.7 und vor allem in dem vom 14.Dezember 1965 - 1 StR 464/65 -, S.4 zum Ausdruck kommen.

    Gegenüber diesen Grundsätzen bedeuten das Urteil des BGH vom 19.Oktober 1962 - 9 StE 4/62 - (BGHSt 18, 87 ff., das sog. "Stachynskij-Urteil") und die nachfolgende Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. die Urteile vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 S.25-27 , teilweise wiedergegeben bei Hanack, JZ 1967, 331/332 und vom 26.Oktober 1965 - 1 StR 106/65 - = DRiZ 1966, 59) entgegen der Annahme von Schönke/Schröder, StGB, Vorbem.73 vor § 47 StGB im Ergebnis keine Abkehr oder gar eine Rückkehr zur Auffassung des Reichsgerichts.

    All dies entspricht der ständigen Rechtsprechung auch des BGH, der das Schwurgericht beitritt (vgl. etwa die erwähnten Urteile vom 6.November 1951, vom 29.März 1963 und vom 14.Dezember 1965 sowie die weiteren vom 14.Januar 1964 - 1 StR 498/63 - = NJW 1964, 730 f., Nr. 12, vom 25.November 1964 - 2 StR 71/64 -, S.20/21 , zitiert bei Hanack, JZ 1967, 334/335, vom 7.Dezember 1965 - 5 StR 411/65 -, S.11 und vom 15.November 1966 - 1 StR 447/66 -, S.5 ).

  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Der im Urteil (UA S. 14) mitgeteilte Hitlerbefehl vom 5. Juli 1944, der vor Inkrafttreten der Verordnung ergangen war, ist als Geheimbefehl nicht gesetzeskräftig (BGH Urteil vom 25. November 1964 - 2 StR 71/64).
  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

  • LG Düsseldorf, 30.06.1981 - 8 Ks 1/75

    Tötung von 200-400 seuchenkranken Häftlingen ('Fleckfieberaktion'). Selektion und

  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

  • LG Bielefeld, 14.04.1967 - 5 Ks 1/65

    Deportationen in die KL Auschwitz, Treblinka und Majdanek sowie

  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

  • LG Bonn, 23.07.1965 - 8 Ks 3/62

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern

  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

  • LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70

    Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch

  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

  • LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
  • BGH, 15.10.1968 - 2 StR 137/67

    Erschießungen ausländischer Zivilarbeiter und Zivilgefangener durch Angehörige

  • LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97

    Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der

  • LG Hamburg, 25.07.1974 - 23/73

    Deportation von mindestens 300.000 Juden ins KL Treblinka und Erschiessung von

  • OLG Rostock, 23.03.1995 - II WsRH 35/94

    Mitwirkung an der Ermordung von Zivilisten, KPdSU-Funktionären, Kriegsgefangenen

  • OLG Rostock, 17.02.1995 - II WsRH 10/94

    Verhaftung von Mitgliedern der polnischen Intelligenz. Deportation von mind. 300

  • LG Frankfurt/Main, 16.09.1966 - 4 Ks 3/63

    (Zweiter) Auschwitzprozess

  • BGH, 28.03.1972 - 5 StR 60/72

    Erschiessung von insgesamt mindestens 193 Polen und Juden als Vergeltung für

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

  • LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der

  • LG Kaiserslautern, 25.06.1982 - 18 Js 7/73

    Massenerschiessung von mindestens 100 Juden in einem namentlich unbekannten Ort

  • LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67

    Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71

    Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei

  • LG Hannover, 07.06.1966 - 2 Ks 2/65

    Bau von 'Gaswagen', von denen mindestens sechs in ausländischen Orten eingesetzt

  • BGH, 11.12.1964 - 2 StR 121/64

    Erschiessung und Vergasung mittels 'Gaswagen' von tausenden jüdischen Männern,

  • BGH, 11.09.1968 - 2 StR 327/67

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord - Berichtigung eines Schuldspruchs

  • LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68

    Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im

  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

  • LG Darmstadt, 23.12.1971 - Ks 1/68

    Massen- und Einzeltötungen von Juden durch Erschiessen und Vergasen mittels

  • LG Bochum, 11.04.1979 - 7 Ks 45 Js 3/61

    Erschiessung von mehreren hundert Juden in mehreren Orten in Weissruthenien

  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65

    Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten - Vernehmung eines Zeugen -

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